Horroreinrichtungen verhindert - Steiermark droht "übrig" zu
bleiben
Graz - Nach dem Bundesland Kärnten habe nun auch das Burgenland seine
Raumordnungsgesetze dahingehend geändert, dass die Errichtung eines
Schubhaftzentrums oder eines
Asylerstaufnahmezentrums in den beiden Bundesländern nicht mehr
möglich ist. Damit bleibe nur mehr die Steiermark als Standort für
beide "Horrorprojekte" aus dem Hause von VP-Innenministerin Fekter
übrig, befürchtet der steirische BZÖ-Chef und Nationalratsabgeordnete
Gerald Grosz in einer ersten Reaktion nach der burgenländischen
Gesetzesänderung heute Nachmittag.
"Ich fordere Landeshauptmann Franz Voves und Stellvertreter Hermann
Schützenhöfer umgehend auf und appelliere an deren politischen
Restverstand, eine Raumordnungsänderung in der Steiermark - analog
zum Modell Kärnten und Burgenland - umgehend beschließen zu lassen.
Wenn sich hier Voves und Schützenhöfer nicht umgehend auf deren
"Hinterbeine" stellen, dann wird die Steiermark beide Projekte zum
Nachteil der Bevölkerung "erben"", so der steirische BZÖ-Chef.
Aus der Steiermark müsse nun das klare Signal kommen, dass sich
Innenministerin Fekter ihre Asylprojekte "in die eigene
Schottergrube" stellen könne. Wenn hier die steirische
Landesregierung nicht umgehend handle, werde die Bundesregierung über
die Interessen der Steiermark "drüberfahren". Grosz verweist auf den
Umstand, dass sowohl in Kärnten als auch in der Steiermark die
Gesetzesänderungen mit einer Mehrheit aus SPÖ und ÖVP zustande
gekommen seien. Voves und Schützenhöfer sollten sich ein Beispiel an
ihren Bundesländerkollegen nehmen.