Freitag, 25. September 2009

Ökostromnovelle 2009 hebt Standortnachteile für Papierindustrie nicht auf

Kostendeckelung auf betrieblicher Ebene muss entsprechend
Parlamentsbeschluss wettbewerbskonform umgesetzt werden

Aus Sicht der im internationalen Standortwettbewerb stehenden
Zellstoff- und Papierindustrie kann die
Ökostrom-Novelle 2009 erst dann wirklich positiv beurteilt werden,
wenn auch die Kostendeckelung der Ökostrom-Aufwendungen auf
betrieblicher Ebene entsprechend dem Parlamentsbeschluss 2008
wettbewerbskonform umgesetzt wird. "Die nun als Übergangslösung
beschlossene De-Minimis-Regelung mit ihrem Maximalrahmen von 500.000
Euro für drei Jahre kommt vom Ausmaß der Entlastung nicht an die
ursprüngliche Formulierung heran. Gerade den großen Ökostrom-Zahlern
in der Papierindustrie, die meist auch Ökostrom-Produzenten ohne
Förderunterstützung sind, entstehen weiterhin enorme Zusatzkosten,
die Marktkonkurrenten in anderen EU-Staaten erspart bleiben. Aus
diesem Grund ist der Auftrag zur raschen Ausarbeitung einer
wettbewerbskonformen und nachhaltig wirksamen Kostenschranke für die
energieintensive Industrie zu begrüßen", so
Austropapier-Geschäftsführer Oliver Dworak in einer ersten Reaktion.
Daneben verbessert die Novelle die Möglichkeiten für die Zellstoff-
und Papierindustrie, ihre Stromerzeugung aus CO2-neutralen biogenen
Brennstoffen mit innovativen Green-Technology-Projekten zu erhöhen,
und sich somit als Schlüsselbranche im Spannungsfeld der Energie- und
Klimapolitik zu positionieren.

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